Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der EcoKon AG und EcoSolé AG
Stand: August 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Lieferungen der:
- EcoKon AG, General-Guisan-Strasse 6, 6300 Zug
- EcoSolé AG, Rietbrunnen 28, 8808 Pfäffikon SZ
(nachfolgend gemeinsam "EcoKon/EcoSolé" oder "wir" genannt), insbesondere in den Bereichen Dachbau, Dachsanierungen, Photovoltaik- und Solaranlagen, Spenglerarbeiten, Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie Solar-Contracting.
Je nach Auftrag ist alleiniger Vertragspartner entweder die EcoKon AG oder die EcoSolé AG. Dies wird im Angebot, Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgehalten. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn diese von EcoKon/EcoSolé schriftlich anerkannt wurden.
2. Rangordnung der Vertragsdokumente
Soweit nicht anders vereinbart, gilt folgende Reihenfolge:
- Individuelle Vertragsurkunde / Auftragsbestätigung
- Schriftlich bestätigte Offerte oder Contracting-Vertrag
- Vertragspläne
- Diese AGB
- Vereinbarte SIA-Normen (sofern anwendbar)
- Schweizerisches Recht
AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
3. Baustelleneinrichtung und Mitwirkungspflichten
Der Kunde stellt auf eigene Kosten und unentgeltlich bereit:
- Strom (220/380 V) und Wasser
- Ausreichende Lager- und Zugangsflächen für Material und Geräte
- WC-Anlagen und Aufenthaltsräume für unser Personal
- Baustellenzufahrt für LKW und Materialtransport
- Gerüste, Absturzsicherungen und andere Arbeitssicherungseinrichtungen gemäss Vorschriften
Fehlen diese, darf EcoKon/EcoSolé sie auf Kosten des Kunden bereitstellen. Der Kunde hat statische, geologische und baurechtliche Abklärungen vor Beginn vorzunehmen und besondere Brandrisiken schriftlich zu melden. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Ausführung in einer Etappe.
4. Arbeitsaufnahme und Änderungen
Arbeiten beginnen erst nach Unterzeichnung des Vertrags.
Nachträge und Bestelländerungen nur schriftlich.
In dringenden Fällen muss eine mündliche Beauftragung innert 24 Stunden schriftlich bestätigt werden, sonst kann EcoKon/EcoSolé die Arbeiten einstellen.
Verzögerungen ohne unser Verschulden erfordern ein neues, von uns schriftlich akzeptiertes Bauprogramm. Ohne dieses entfallen sämtliche Vertragsstrafen.
5. Arbeitssicherheit
EcoKon/EcoSolé ist für den sicheren Ablauf ihrer Arbeiten verantwortlich. Bei fehlenden oder mangelhaften Sicherheitsvorkehrungen ist die Firma berechtigt, Arbeiten zu verweigern oder zu unterbrechen – ohne Haftung für Folgeschäden. Ab einer Absturzhöhe von 3 m muss bauseits ein den Vorschriften entsprechendes Gerüst gestellt werden.
6. Teuerung / Zusatzvergütung
Zuschläge für Samstags-, Sonntags- und Nachtarbeit sind separat zu vergüten.
Materialpreissteigerungen >5 % bei Verzögerungen ohne unser Verschulden trägt der Kunde.
Winterbaumaßnahmen, Witterungsschutz und Trocknung sind separat zu vergüten.
Projekt- und Planänderungen berechtigen zu Mehr- oder Minderkostenanpassungen.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
- Preise in CHF exkl. MwSt., sofern nicht anders angegeben
- Zahlungsfrist: 30 Tage netto ab Rechnungsdatum
- Keine Skontoabzüge ohne schriftliche Vereinbarung
- Bei Zahlungsverzug: Verzugszins 5 % p.a. ab Fälligkeit ohne Mahnung
- Kein Zurückbehaltungsrecht und keine Verrechnung mit Gegenforderungen
- Mängelforderungen, Minderungs- und Wandelungsansprüche dürfen nicht an Dritte abgetreten werden
8. Ausführungsfristen
Termine gelten nur bei schriftlicher Bestätigung als verbindlich. Verlängerung bei höherer Gewalt, behördlichen Auflagen, Witterung oder fehlender Mitwirkung des Kunden.
9. Abnahme
Abnahme unmittelbar nach Fertigstellung. Teilabnahmen jederzeit möglich und verbindlich. Nutzung oder Inbetriebnahme gilt als Abnahme.
10. Gewährleistung (Bauleistungen)
Gewährleistungsfristen und -rechte gemäss Vertrag oder gesetzlichen Bestimmungen. Mängel sind spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Auftreten schriftlich zu rügen. Ohne fristgerechte Mängelrüge erlöschen sämtliche Ansprüche. Verlängerte Garantiefristen nur bei Abschluss eines Servicevertrags mit EcoKon/EcoSolé.
11. Gewährleistung (Solar-Contracting)
EcoKon/EcoSolé errichtet und betreibt die Anlage nach anerkannten Regeln der Technik und führt die vereinbarte Wartung aus. Es wird keine ununterbrochene Verfügbarkeit, kein bestimmter Stromertrag und keine Mindestproduktion garantiert. Leistungsschwankungen oder Unterbrechungen (z. B. Wartung, Reparaturen, höhere Gewalt, Netzausfall) begründen keine Ansprüche.
12. Unterhalt
Photovoltaikanlagen, Abdichtungen, Dachbegrünungen, Seil- und Schienensysteme erfordern regelmässige Kontrolle und Wartung. Es wird empfohlen, einen Servicevertrag mit EcoKon/EcoSolé abzuschliessen. Unterbleibt der empfohlene Unterhalt, entfallen Garantie- und Ersatzansprüche für daraus resultierende Schäden.
13. Eigentum an der Anlage (bei Solar-Contracting)
Anlagen bleiben während der Vertragsdauer Eigentum von EcoKon/EcoSolé. Keine Veräusserung, Belastung oder Veränderung ohne schriftliche Zustimmung. Nach Vertragsende erfolgt Rückbau oder Übernahme gemäss Vertrag.
14. Vertragsdauer und Kündigung (bei Solar-Contracting)
Laufzeit und Kündigungsbedingungen ausschliesslich gemäss individuellem Contracting-Vertrag.
15. Außerordentliche Vertragsauflösung
EcoKon/EcoSolé kann den Vertrag fristlos auflösen, wenn:
- Zahlungsverzug >60 Tage
- Ausführungsverzögerung >30 Tage ohne unser Verschulden
- Insolvenz, Nachlassstundung oder Liquidation des Kunden
In diesen Fällen schuldet der Kunde Schadensersatz inkl. entgangenem Gewinn.
16. Geistiges Eigentum
Alle Pläne, Zeichnungen, Berechnungen und technischen Unterlagen bleiben Eigentum von EcoKon/EcoSolé. Keine Weitergabe oder Nutzung durch Dritte ohne schriftliche Zustimmung.
17. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der vertragsschliessenden Gesellschaft (EcoKon AG in Zug oder EcoSolé AG in Pfäffikon SZ). EcoKon/EcoSolé behält sich jedoch vor, den Kunden auch an dessen Sitz zu belangen.